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Durch Kooperation zum Ziel

Kultur in Spitze und Breite fördern und den Bürger:innen vor Ort nahe bringen, kulturelle Teilhabe im Sinne einer lebenslangen kulturellen Bildung und eines offenen, nachhaltigen Dialoges gewährleisten und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele des Regionalen Kultur Programms NRW. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen, zum Beispiel mit der Jugendarbeit, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus, ab.

Auf diese Weise zahlt das RKP seit über 25 Jahren auf die seit diesem Jahr im Kulturgesetzbuch des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschriebene Förderung der kulturellen Infrastruktur als Grundlage einer sich fortentwickelnden Kulturlandschaft ein.

Voraussetzungen

Damit Ihr Projekt durch das Regionale Kultur Programm NRW gefördert werden kann, muss es die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens drei Kooperationspartner:innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
  • Zeitgemäße Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner:innen beteiligen.
  • Inhaltlich ist ein regionaler Bezug erkennbar, auch hinsichtlich der Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
  • Das Projekt weist künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter auf.
  • Die Förderung der kulturellen Teilhabe ist erkennbarer Bestandteil des Projekts.

Auswahlverfahren und Kriterien

Die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Projekte erfolgt durch regionale Fachjurys. Kriterien für die Entscheidung der Fachjurys sind insbesondere

  • Umfang und Qualität der Kooperationen/des Netzwerks
  • künstlerische/kulturfachliche Qualität des Projektes
  • Umfang der kulturellen Teilhabe

Besonderheiten bei Projekten ab dem 4. Antrag

Wurde ein Projekt in der Vergangenheit mehr als drei Mal in Folge durch RKP gefördert, prüft die Fachjury ab dem vierten Förderantrag für das betreffende Projekt zusätzlich auf folgende Kriterien:

  • Strukturwirksamkeit (z. B. Wirkung auf regionale Kooperationen in mindestens einer Kultursparte)
  • zeitgemäße Weiterentwicklung des Projektes
  • Projekt beinhaltet Maßnahmen zur barrierefreien Kulturteilhabe von Künstlerinnen und Künstlern und Kulturpublikum mit Behinderung des Körpers, der Sinne, Kognition und Psyche

Das Regionale Kultur Programm des Landes Nordrhein-Westfalen hat das zentrale Ziel, die Kulturregionen in ihrem Bemühen zu unterstützen, sich im zusammenwachsenden Europa zu profilieren und ihre Attraktivität und Identität nach innen und außen zu stärken.

Der Weg zur Projektförderung

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Kulturbüro Ihrer Region auf und lassen Sie sich beraten. Ein Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Projektförderung.

Beantragen Sie die Fördermittel per Online-Antrag online bis zum 30. September.

Nach Beratung der eingereichten Förderanträge durch die regionalen Jurys teilt das Kulturbüro dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen das Beratungsergebnis mit.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW entscheidet über den Antrag.

Nach Freigabe des Landeshaushaltes ist eine Bewilligung der Fördermittel möglich.

Die zuständige Bezirksregierung stellt den Antragsteller:innen den Bewilligungsbescheid aus.

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